Autor: Steffen Füth
Quelle: NEWS 03/2017
Am 1. Januar 2018 wird die im Rahmen von MiFID 2 beschlossene EU-Verordnung Nr. 1286/2014 „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ – kurz PRIIPs-Verordnung – verpflichtend. Ziel der PRIIPs-Verordnung ist die Stärkung des Schutzes der privaten Kleinanleger sowie die Schaffung von Transparenz in Bezug auf Anlageprodukte für den Verbraucher. Hersteller müssen den Anlegern künftig einheitliche, vergleichbare Informationsdokumente (Key Information Documents [KIDs]) zu jedem Produkt zur Verfügung stellen.
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