Autor: Mathias Steinmann
Quelle: NEWS 02/2018
Die Digitalisierung ist derzeit in aller Munde. Dabei handelt es sich eigentlich nicht um einen ganz neuen Prozess. Bereits seit der Jahrtausendwende hat die aufkommende digitale Vernetzung einen neuen Vertriebskanal entstehen lassen, der mit dem Erscheinen anwenderfreundlicher mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets vor rund zehn Jahren einen kräftigen Schub erhalten hat. Dank leistungsfähiger Hard- und Software, also im Wesentlichen durch schnellere Datenübertragung und bessere Auswertungstools, kommen die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz mittlerweile voll zum Tragen. Ein für Banken und Sparkassen besonders interessanter Zwischenschritt dahin ist die Nutzung von Predictive Analytics.
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Autoren: Prof. Dr. Konrad Wimmer und Alexander Kregiel
Quelle: NEWS 02/2018
Die Ertragslage der Institute ist vor allem in der Planungssicht problematisch. „Dauerhaft niedrige Zinsen belasten Finanzinstitute, die ein stark von der Zinsentwicklung abhängiges Geschäftsmodell haben. (...) Ertragsaussichten der deutschen Banken bleiben durch geringe Zinsüberschüsse eingetrübt.“
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Autoren: Prof. Dr. Konrad Wimmer und Holger Dürr
Quelle: NEWS 02/2018
Die EZB hat kürzlich ihre Erwartungen an den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und den ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) bei bedeutenden Instituten (SIs), die unmittelbar von ihr beaufsichtigt werden, veröffentlicht. Die von der deutschen Bankenaufsicht erwarteten Anforderungen der EZB hinsichtlich der ICAAP-Ausgestaltung der weniger bedeutenden Institute (LSIs) sind bereits in den am 24. Mai 2018 finalisierten RTF-Leitfaden eingeflossen.
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Autoren: Dr. Stefan Naumann, Nicole Weyrich
Quelle: NEWS 02/2018
Seit 3. Januar 2018 gilt die EU-Verordnung 1286/2014 über Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KIDs) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIlP-VO), die einen neuen, einheitlichen Informationsstandard schafft, um Anlageprodukte vergleichen zu können. Für Fondanbieter gilt allerdings noch ein Bestandsschutz bis Ende 2019. Der nachfolgende Artikel gibt hinsichtlich Investmentvermögen einen aktuellen Überblick über die Rahmenbedingungen für das PRIIP-KID und zeigt, warum sich Fondanbieter nicht auf die verbleibende Übergangsfrist verlassen sollten.
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Autoren: Martin Makowski und Eva Gemmer
Quelle: NEWS 02/2018
Der Leasingstandard IFRS 16 gilt ab 1. Januar 2019 – was bedeutet das für die Unternehmen?
Am 30. Januar 2016 veröffentlichte das Internationale Accounting Standards Board einen neuen Standard zu Leasingverhältnissen (IFRS 16). Die Anwendung des IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen, verbindlich vorgeschrieben. Ab dann gilt: Sämtliche - bisher zum Teil als außerbilanzielle Vermögenswerte behandelte – Leasingverhältnisse müssen in den Unternehmensbilanzen von Leasingnehmern aufgeführt werden. Dadurch sind alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen und damit auch Banken, die Wirtschaftsgüter über Leasing nutzen und somit als Leasingnehmer auftreten, von den neuen Regelungen betroffen. Auch wenn die Auswirkungen bei Unternehmen in mietintensiven Branchen besonders stark ausfallen, müssen sich auch Banken mit den Herausforderungen, die durch die Umsetzung von IFRS 16 entstehen, auseinandersetzen.
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Autor: Martin Mertens
Quelle: NEWS 02/2018
Im Fokus dieses Artikels stehen zwei wesentliche Disziplinen innerhalb des IAM: die Funktionstrennung (Segregation of Duties – SoD) und ein fachliches Rollenmodell als Grundlage des Zugriffsschutzes (Role Based Access Control – RBAC).
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Autor: Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 02/2018
Grundsätzlich ändert zwar auch die Niedrigzinsphase nichts an den bekannten Methoden der Gesamtbanksteuerung. Gleichwohl gibt sie Anlass, einige der mit der Niedrigzinsphase aufgekommenen neuen Fragestellungen aufzugreifen, insbesondere „Negative Zinsen und Basel-IIZinsschock“, „Geschäftsmodellrisiken durch Niedrigzinsen“ sowie „Produktmodellrisiken in der Niedrigzinsphase“.
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Autor: Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 01/2018
Am 27.10.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die 5. Novelle zur Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten – kurz MaRisk – veröffentlicht.1 Besonders wichtig erscheint mit Blick auf die weiterhin gewahrte Proportionalität der Regelungen der Hinweis auf mögliche Öffnungsklauseln, von denen (Teile der) Less-Significant-Institutes (LSI) Gebrauch machen können.
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Autor: Mathias Steinmann
Quelle: NEWS 01/2018
Mit einem stark von Regulierung geprägten institutionellen Rahmen scheint es für Banken und Sparkassen schwierig, Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln oder neu zu denken. Zu klar ist die klassische Rolle eines Finanzintermediärs und sind die Vorgaben zum Beispiel aus der Säule I, als dass mehr als nur Varianten eines Standardgeschäftsmodells denkbar wären. Dabei stellt sich aktuell vor dem Hintergrund von Niedrig- und Negativzinsen einerseits sowie der Digitalisierung andererseits für Kreditinstitute dringend die Frage, wie sie das Bankgeschäft auch in Zukunft rentabel betreiben können. Ein genauer Blick auf die MaRisk-Novelle zeigt aber, dass sich die notwendige Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle durchaus auch in der Regulierung widerspiegelt.
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Autoren: Alexander Kregiel, Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 01/2018
Der Single Supervisory Mechanism (SSM) und der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) der European Banking Authority (EBA) haben eine zentrale Rückwirkung auf die bankaufsichtliche Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP).
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Autor: Rainer Alfes
Quelle: NEWS 01/2018
Bereits in der NEWS 1/2017 haben wir berichtet, welche Anforderungen Kreditinstitute durch die IRRBB-Veröffentl ichungen der EBA von 2015 und des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von 2016 bei der Messung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch beachten müssen. Am 31. Oktober 2017 hat die EBA auf die Baseler Anforderungen von 2016 reagiert und eine überarbeitete Fassung ihrer IRRBB-Leitlinien zur Konsultation gestellt. Bis zum 31. Januar 2018 konnten Interessenten Anmerkungen und Kommentare zu dieser Fassung einreichen. Die endgültige Version soll noch 2018 publiziert werden und zum Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Der vorliegende Artikel beleuchtet wichtige Neuerungen dieses Konsultationspapiers und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Kreditinstitute.
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Autoren: Prof. Dr. Frank Stenner, Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 01/2018
Die europäische Aufsicht nennt in ihrem Schreiben „EZB-Bankenaufsicht: Prioritäten des SSM im Jahr 2018“ die folgenden vier Prioritätsbereiche:
1. Geschäftsmodelle und Bestimmungsfaktoren der Ertragskraft,
2. Kreditrisiko,
3. Risikomanagement,
4. Aktivitäten mit mehreren Risikodimensionen.
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Autor: Dr. Stefan Götz
Quelle: NEWS 01/2018
Sie haben viel über Risikokultur gelesen und fühlen sich in der Umsetzung der neuen Anforderungen trotzdem unsicher? In diesem Artikel lesen Sie warum, und lernen ein verständliches Risikokulturmodell kennen!
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Expertengespräch mit Dr. Torsten Kelp (BaFin) und Prof. Dr. Konrad Wimmer (msgGillardon)
Quelle: NEWS 01/2018
Auf der 6. Trendkonferenz Aufsichtsrecht und Meldewesen am 20. Februar 2018 in Frankfurt a. M. sprach Dr. Torsten Kelp, Regierungsdirektor in der BaFin und Ko-Vorsitzender des Fachgremiums IRRBB, über den aufsichtlichen Zinsschock, und
Prof. Dr. Konrad Wimmer, msgGillardon, gab einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen im Aufsichtsrecht. Auf der Konferenz hatten wir die Gelegenheit, uns mit den beiden Experten in einem persönlichen Gespräch über die aktuellen aufsichtsrechtlichen Herausforderungen zu unterhalten.
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